Information für den Tierarzt
Ein neues Tätigkeitsfeld empfiehlt sich für eine interessante und gedeihliche Zusammenarbeit...
Im Detail:
Die von der ÖGPPT (Österreichischen Gesellschaft für Pferde Physiotherapie) mit Sitz in Kärnten administrativ durchgeführte Ausbildung zum/zur: Pferdepferdephysiotherapeut/In ist in einer Ausbildungsverordnung (ÖGPPT - KTP – Lehrplan und Modulordnung) festgeschrieben. Diese wurde von akademischen Fachkräften (Tier– und Humanärzten, Fachtierärzten, Naturwissenschaftlern sowie Human– und Tierphysiotherapeuten) erarbeitet und festgelegt.
Dieses Konzept wurde vor der Ausschreibung des ersten Ausbildungslehrganges (Beginn: Mai 2008, Pferdephysiotherapie) der Landestierärztekammer wie auch der Bundestierärztekammer und dem Amt der Kärntner Landesregierung zur Begutachtung vorgelegt. Die Ausbildung steht unter einer tierärztlichen Gesamtleitung und wird auch von Tierärzten sowie Fachtierärzten in den jeweiligen Fachbereichen unterrichtet.
Der dazu gegründeten Verband: ÖGPPT (Österreichischen Gesellschaft für Pferde Physiotherapie) als behördlich eingetragener Verein mit entsprechenden Ausbildungsstätten hat seinen Stammsitz in Villach. Er dient als Aus– und Weiterbildungskoordinator, als Organ zur Qualitätssicherung der Ausbildung und als ständiger Ansprechpartner und Vermittler für alle Parteien in allen Belangen betreffend der Ausbildung wie auch der Tätigkeiten der Absolventen und Verbandsmitglieder.
Die Pferdephysiotherapie ersetzt keinesfalls die tierärztliche Behandlung, bietet jedoch bei Störungen des Bewegungsapparates eine sinnvolle Ergänzung zur Schulmedizin durch eigens dafür ausgebildete Fachkräfte.
Eine offene und enge Zusammenarbeit mit Tierärzten, Hufschmieden, Trainern und Pflegern ist daher ganz im Sinne der Pferdephysiotherapie.
Der/die Pferdephysiotherapeut/intritt nicht als Konkurrenz oder Ersatz zum Tierarzt auf. ÖGPPT geprüfte Pferdephysiotherapeuten stehen dem Veterinärmediziner/Innen am kranken oder verletzten Pferd als fachkundige Hilfesteller und Partner zur Seite und legen so eine weitere Grundlage im Behandlungserfolg.
Im Modus
Der Ausbildungsductus in den jeweiligen Fächern (Pferdephysiotherapie) ist auf eine Lehrzeit von 14 Monate eingerichtet. Davon entfallen 12 Monate (2 Semester) mit ca. insges. 760 UE (Unterrichtseinheiten) auf physische Vorlesungstätigkeiten, 2 Monate dienen der Vorbereitung für die kommissionelle Abschlussprüfung mit Kompendien der relevanten Prüfungsmodule. Zwischenklausuren der jeweiligen Fächer während der Ausbildung durch die leitenden Vortragenden (Mediziner und Naturwissenschaftler) dienen der Qualitätssicherung.
Der zuständige Verband (ÖGPPT) stellt nach erfolgreicher Absolvierung der komm. Abschlussprüfung den Ausbildungsnachweis (Qualifikationsausweis) aus. Dieser Ausweis trägt neben dem Lichtbild und pers. Daten des Inhabers den Stempel der ÖGPPT-Akademie und des Verbandes (ÖGPPT) und gibt im Detail an, welche Ausbildungen absolviert wurden.
Der Ausweis erleichtert den Beteiligten (Tierärzten, Tierbesitzern) die Zuordnung nach Person und Qualifikation nach der Ausbildung in der freien Praxis. Ebenso verpflichtet sich der Absolvent schriftlich, genau nach den gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen des Bundesgesetzes wie auch des Tierschutzes zu handeln.
Zuwiderhandlungen (Kurpfuscherei im Sinne von Diagnosestellungen und Behandlungen ohne tierärztlicher Konsultation und schriftlicher Zuweisung, paramedizinische Heilbehandlungen, Verkauf von speziellen Nahrungsergänzungsmitteln, welche nicht über den Bezug durch den Tierarzt abgegeben werden, wie auch Behandlungen und /oder Bezeichnungen, welche nicht im Ausbildungsrahmen enthalten sind) werden mit dem sofortigen Einzug des Ausbildungsausweises (mit Meldung an die Tierärztekammer) durch den zuständigen Verband geahndet.
Eine bereits entwickelte Haftpflichtversicherung für ÖGPPT Pferdephysiotherapeuten schließt eine Versicherungsleistung ohne Tierärztlicher Zuweisung am kranken Pferd für den Pferdephysiotherapeuten aus.
Die Absolventen werden mit einer Registriernummer des jeweiligen Verbandes an die Landes- wie auch Bundestierärztekammer gemeldet.
Tätigkeitsfeld des Pferdephysiotherapeuten:
Der wesentliche Schwerpunkt im Arbeitsalltag der von der ÖGPPT oder ÖGVPT ausgebildeten Pferdephysiotherapeuten liegt in der Kooperation mit den Tierärzten. Die Aufgabe des Tierarztes ist es, vor Beginn einer Intervention durch den Pferdephysiotherapeuten, entsprechend die Diagnose und Verordnung zu stellen.
Sämtliche Interventionen mit Verordnung bzw. Diagnosestellung durch den Tierarzt (z. B. bei krankhaften Veränderungen im Bewegungsapparat) oder ohne zwingende Verordnung (z.B. bei Entspannungsmassagen udgl…) müssen nachweislich vom Pferdephysiotherapeuten dokumentiert werden.
Bei zugewiesenen physikalischen Therapien ist die Dokumentation dem Tierarzt wie auch dem Tierbesitzer (abschriftlich gleich) nach dem Anwendungsblock auszuhändigen.
Ebenso ist der Tierarzt nach dem Behandlungsabschluss zu informieren und das therapierte Tier vorstellig zu machen.
In jedem Fall ist der Pferdephysiotherapeut verpflichtet, mögliche krankhafte Veränderungen, welche er auch bei der Intervention von anscheinend gesunden Tieren erkennt, dem Tierbesitzer zu melden und eine tierärztliche Konsultation nachweislich (schriftlich) zu empfehlen.
Es ist dem Pferdephysiotherapeuten in jedem Fall untersagt, auf Verdacht oder in eigenem Ermessen eine Behandlung einzuleiten und /oder durchzuführen.
Physiotherapeutische Befunderstellungen werden durch den Pferdephysiotherapeuten nur zum Zwecke der Wahl der Therapiemittel (Art der Anwendung) oder für die Dokumentation im Interventionsverlauf nach der vom Tierarzt erstellten Diagnose und Zuweisung eigenständig am Tier durchgeführt. Änderungen im Behandlungsablauf am erkrankten Tier erfolgen nur nach nachweislicher und dokumentierter Rücksprache mit dem Tierarzt.
Keinesfalls dürfen Befunde zur Erkennung oder Klassifizierung von Erkrankungen durch den Therapeuten eigenständig erstellt oder bekannt gegeben werden.
Eine Diagnosestellung obliegt ausschließlich dem Tierarzt. Sämtliche auch am gesunden Tier durchgeführten Maßnahmen sind zu dokumentieren und auf Verlangen dem behandelnden Tierarzt zuzustellen.
Alle in unserem Ausbildungskatalog angebotenen Behandlungsarten wurden mehrfach von Tierärzten geprüft und sind ausschließlich im Kontext zu einer suffizienten physiotherapeutischen Behandlung am Tier anzusehen.
Es wurde im Vorfeld der Zusammenstellung der Behandlungsarten besonderes Augenmerk auf mögliche Schnittstellen zu Tätigkeiten, welche dem Tierarzt vorbehalten sind, gelegt.
Eine gesetzeskonforme und klar definierte Aufgabenvergabe an den Physiotherapeuten sehen wir als selbstverständliche Grundlage für eine gedeihliche Zusammenarbeit mit dem von Ihnen vertretenen Berufsstand an.
Zusammenarbeitsmodell für Ärzte und Pferdephysiotherapeuten:
Grundsätze:
Die Behandlungshoheit am Tier trägt der Tierarzt.
In Österreich nach den vorgegebenen Qualitäts- und Ausbildungsrichtlinien der ÖGPPT geprüfte und ausgebildete Pferdephysiotherapeuten haben eine Registrierungsnummer und tragen einen aktuellen Ausbildungsausweis der vom Tierarzt kontrolliert werden kann.
Das Verhalten dieser Fachkräfte am Tier und in der Zusammenarbeit mit dem Tierarzt wird in einem für die Therapeuten verbindlichen Kodex und in einer Qualitätssicherungs- Richtlinie geregelt.
Haftung für die therapeutische Dienstleistung:
Die speziell für die in Österreich von der ÖGPPT ausgebildeten Pferdephysiotherapeuten gestaltete Haftpflichtversicherung (UNIQA) schließt eine Haftung für Behandlungen durch den Therapeuten am kranken Tier ohne tierärztlicher Zuweisung aus. Die Therapeuten arbeiten eigenverantwortlich.
Zuweisung:
Die Zuweisung für eine Pferde- oder Kleintierphysiotherapie erfolgt ausnahmslos vom behandelnden Tierarzt.
Dafür sind von der ÖGPPT für ihre Pferdephysiotherapeuten entsprechende und durch den Verband standardisierte Formulare als Vordruck zu verwenden. Diese Formulare liegen den jeweiligen Therapeuten vor.
Die Zuweisung muss die Diagnose wie auch die Unterschrift und den Stempel des zuweisenden Tierarztes tragen.
Wahl der Therapiemittel:
Der/die Pferdephysiotherapeutin ist verpflichtet, dem behandelnden Tierarzt eine Wahl der Therapiemittel vorzuschlagen. Ausnahme: der Tierarzt weist bereits auf dem Zuweisungsformular die Therapiemittel an.
Behandlungsablauf:
Der Behandlungsablauf ist für den ÖGPPT geprüften Pferdephysiotherapeuten genau und verbindlich geregelt. Der Tierarzt ist zur Erstuntersuchung wie auch zu einer Zwischen- und Abschlussuntersuchung vom ÖGPPT geprüften Pferdephysiotherapeuten einzuladen. Die Kosten dafür sind vom Tierbesitzer direkt an den Tierarzt zu bezahlen.
Die auf der Rückseite des Zuweisungsformulares festgehaltenen Dokumentationen sind dabei vom Tierarzt zu kontrollieren. Das Tier ist dabei dem Tierarzt verpflichtend vorzustellen.
Veränderungen der Therapiemittel sind ebenso wie der Abbruch oder Pausen im Behandlungsductus vom Therapeuten an den Tierarzt unverzüglich zu melden. Der/die ÖGPPT und/oder ÖGVPT Pferde- und/oder Kleintierphysiotherapeuten haben nach dem Behandlungsabschluss dem behandelnden Tierarzt einen Verlaufsbericht verbindlich zuzustellen.
Zusätzlich:
Zusatzverkäufe spezieller Nahrungsergänzungsmittel ist für ÖGPPT geprüfte Pferdephysiotherapeuten nur über den direkten Bezug über den behandelnden Tierarzt gestattet.
Die Verwendung von Arzneimitteln ist dem ÖGPPT geprüften Pferdephysiotherapeuten strikt verboten. Ausnahmen stellen lediglich Salben und Lotionen wie auch dgl. dar, soferne die Verwendung dieser durch den behandelnden Tierarzt schriftlich (auf dem Zuweisungsformular) dem ÖGPPT geprüften Pferdephysiotherapeuten gestattet wurde und der Bezug dieser Präparate nachweislich über den behandelnden Tierarzt vollzogen wurde.
ÖGPPT geprüfte Pferdephysiotherapeuten sind durch den Verband und den Arbeitskodex angehalten, das Wirken von „Wanderheilern und Tierheilpraktikern“ wie auch anderen, Pseudo-Medizinern und sonstigen Scharlatanen unverzüglich an den Verband und an die Tierärzteschaft zu melden.
ÖGPPT geprüfte Pferdephysiotherapeuten sind dem aktiven Tierschutz verpflichtet.
Wir denken, mit diesen Vorgaben einen interessanten Partner für Ihre täglichen Bemühungen geschaffen zu haben.
Eine klare, dem Tierarzt in der Behandlungshirarchie am kranken Tier untergeordnete Stellung von ÖGPPT ausgebildeten Pferdephysiotherapeuten im Wirken um die Gesundheit des Tieres sollte nicht nur den medizinischen Erfolg verbessern helfen, sondern zeigt sich auch durchaus als interessante Option im Sinne eines umfassenden Therapiekonzeptes für den täglichen Praxisalltag.
Gesetzeslage: In Österreich ist die Untersuchung und Behandlung von Tieren eine ausschließlich den Tierärzten vorbehaltene Tätigkeit. Abgesehen von der Tiermassage (mit Ausnahme der Heilmassagen) darf somit auch die erlernte Pferdephysiotherapie nur in Zusammenarbeit mit einem Tierarzt (Hilfestellung im Behandlungskontext) angewendet werden.
Ebenso ist die Lehre wie auch die Praxis, das Angebot und die Ausübung der : Chiropraxis, cranio-sacral Therapie und Osteopathie eine in Österreich (zurecht) den Tierärzten vorbehaltene Tätigkeit!
Gerne stehen wir ihnen jederzeit für weiterführende Anfragen zur Verfügung.
Armin PINTER, cand. med. Dr. Andreas SENDLHOFER, e.h.
Vorstand der ÖGPPT Tierärztlicher Leiter der ÖGPPT
Tel.: 0676 7379497 Tel.: 0664 4444133
